Der Energieausweis – gesetzliche Pflicht bei Neuvermietung und Verkauf

Bei der Neuvermietung bzw. dem Verkauf eines Gebäudes, Wohngebäudes oder einer Wohnung ist der Energieausweis seit 01.05.2014 gesetzliche Pflicht (§ 29 Abs. 1 EnEV oder neu GEG §§ 79 – 88). Er gibt über die Energieeffizienz von Gebäuden Auskunft und ist prinzipiell in zwei unterschiedlichen Varianten erhältlich.

Als Bedarfsausweis enthält er Daten über den Energiebedarf eines Gebäudes. Dabei spielen spezifische Gebäudeeigenschaften, die Heizungsanlage sowie weitere wärmetechnische Details der Gebäudehülle unter Annahme von standardisierten Rahmenbedingungen (Klimadaten, Nutzerverhalten, Raumtemperatur) eine wichtige Rolle.

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an 

Energieberechnungen nach GEG

Seit dem 1. November 2020 müssen energetische Berechnungen für Neubauten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erstellt werden. Der Stichtag für die Einreichung des Bauantrags ist dabei entscheidend.

Das GEG, das am 8. August 2020 in Kraft trat, zielt darauf ab, Energie zu sparen und erneuerbare Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden zu nutzen.

Energieberatung für Wohngebäude 

Falls Sie nur eine Beratung zur energetischen Sanierung oder ähnlichem benötigen, stehe ich Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

Individueller Sanierungsfahrplan

Ein Sanierungsfahrplan erklärt den Ist-Zustand einer Immobilie, führt geeignete Sanierungsmaßnahmen in der sinnvollsten Reihenfolge auf und erläutert detailliert die einzelnen Sanierungsschritte.
Den iSFP können Sie für Sanierungsvorhaben von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern nutzen. Voraussetzungen, um Fördermittel zu erhalten sind, dass das Gebäude mindestens 10 Jahre alt ist und vorwiegend als Wohngebäude genutzt wird,

Förderanträge gemäß BEG
 

Um in den Genuss von Fördermitteln des Bundes (BAFA oder KfW) zu gelangen sind Sie bei der Sanierung und beim Neubau zwingend auf einen unabhängigen Energie Effizienz Experten angewiesen! Egal ob Wohngebäude oder Gewerbe (Nichtwohngebäude).

Wir beraten Sie gerne, damit Sie die maximale Förderung erhalten. Des Weiteren übernehmen wir auf Wunsch auch die Beantragung und die Abwicklung der Fördermittelbeantragung.
 

Förderanträge gemäß
KfW- Anforderungen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet umfassende Förderprogramme für die energetische Gebäudeplanung bei Neubauten an. Ich informiere und berate Sie gerne zu den verschiedenen Antragsmöglichkeiten. Folgende Anträge im Rahmen der BEG Wohngebäude können gestellt werden:

  • Kredit für Effizienzhäuser (261)
  • Kredit für Heizungsförderung (458)
  • Ergänzungskredit (358/359)

Energetische Baubegleitung
 

Eine energetische Baubegleitung gewährleistet die Qualität der vor Ort durchgeführten Arbeiten sowie der vorherigen Planungen und wird zu 50 % gefördert.

Die Förderung der Baubegleitung gilt sowohl für Neubauprojekte als auch für Zuschussvarianten im Sanierungsbereich.

Der Energieberater, den Sie brauchen

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